Der Pfarrgemeinderat |
| Der Pfarrgemeinderat, kurz PGR genannt, wählt einen Vorstand und einen Vorsitzenden. Der Pfarrer kann den Vorsitz laut der derzeitig gültigen Satzung nicht übernehmen. Der PGR seinerseits wählt ebenfalls einen Vertreter in den Kirchenvorstand, KV genannt,damit eine Durchlässigkeit der Arbeit von PGR u. KV gewahrt ist und eine gewisse Zusammenarbeit möglich wird. Der PGR beruft Sachausschüsse,das sind in unserer Gemeinde z.B. Caritas und Soziales, Missionsausschuss, Öffentlichkeitsausschuss, Jugendausschuss, Liturgieausschuss und Festausschuss. Die Ausschüsse arbeiten in bestimmten Bereichen und Interessen selbständig. Sie können auch Beschlüsse fassen. Der PGR, der nach dem 2. Vatikanischen Konzil ins
Leben gerufen wurde, hat die Aufgabe, den Pfarrer in der
Seelsorge zu unterstützen und zu beraten. Der Diözesanrat des Erzbistums Köln formuliert in einem Artikel der Kirchenzeitung 17/97 besonders die gesellschaftspolitischen Aufgaben des Pfarrgemeinderates. Er schreibt u.a.: Der Pfarrgemeinderat hat die für Kirche und Welt
unverzichtbare Aufgabe des Laienapostolats wahrzunehmen.
Dies geschieht durch Sammlung und Koordinierung der
gesellschaftlichen Kräfte in der Kirche am Ort, durch
die Übernahme von Verantwortung für den Weltdienst der
Kirche sowie darin, das Gesamte der gesellschaftlichen Kräfte
und Initiativen gegenüber der amtlich verfaßten Kirche
und in die Gesellschaft hinein darzustellen. Damit ist
der Pfarrgemeinderat und alle Verbände und Gruppierungen,
die er zusammenfaßt einerseits kirchliche Struktur in
der Gesellschaft, andererseits aber auch
gesellschaftliche Gruppe in der Kirche. Um
gesellschaftspolitisch aktiv zu sein, müssen die in dem
Gremium Tätigen aus dem Glauben leben, in enger
Verbindung mit der Kirche stehen, aber genauso sich der
gesellschaftlichen Realität stellen und, wenn nötig,
mit dieser in Konfrontation treten. Der |
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